
EU auf der Suche nach dem lateinamerikanischen Markt
07.09.2025EU-Datenschutzgesetz tritt in Kraft; die Mitgliedstaaten stehen vor Herausforderungen
Die EU-Datenschutzverordnung ist seit dem 12. September 2025 in der gesamten Europäischen Union durchsetzbar. Die Mitgliedstaaten sehen sich jedoch mit großen Herausforderungen bei der Einrichtung von Aufsichtsbehörden und der Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung der Verordnung konfrontiert.
Ziel der Verordnung ist es, die Transparenz, den Zugang und die faire Nutzung von Daten zu verbessern, die von vernetzten Geräten wie intelligenten Autos, Haushaltsgeräten und Industrieanlagen erzeugt werden. Die Verordnung sieht vor, dass Nutzer die von ihren Geräten erzeugten Daten problemlos abrufen und bei Bedarf mit Dritten teilen können.
Trotz der Bedeutung dieses Gesetzes zeigen Berichte, dass einige EU-Mitgliedstaaten noch nicht vollständig auf seine Umsetzung vorbereitet sind. So hat bislang weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten die zuständige Aufsichtsbehörde benannt oder ihr ausreichende rechtliche Befugnisse eingeräumt. Infolgedessen bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der wirksamen Durchsetzung der Verordnung in der gesamten Union.
Das Datengesetz verpflichtet Hersteller dazu, ihre Produkte so zu gestalten, dass der Zugang zu den Daten erleichtert wird. Es sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, um Geschäftsgeheimnisse und die Informationssicherheit zu schützen. Laut der Europäischen Kommission erfordert eine erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes, dass die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden benennen, Durchsetzungsmechanismen definieren und Sanktionen festlegen.
Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, können gemäß dem Gesetz mit Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % ihres weltweiten Umsatzes belegt werden. Dies unterstreicht die entscheidende Bedeutung einer vollständigen Einhaltung der Vorschriften für auf dem EU-Markt tätige Unternehmen.
Experten sind der Ansicht, dass die Umsetzung des Gesetzes die Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Digitalmarkt verbessern und neue Möglichkeiten für Innovationen schaffen könnte. Solange jedoch nicht alle Mitgliedstaaten die notwendigen Schritte unternehmen, wird es schwierig bleiben, die Ziele des Gesetzes vollständig zu erreichen.
Quelle: Euronews