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Am 27. August 2024 fand die jährliche ordentliche Mitgliederversammlung der Deutsch-Iranischen Industrie- und Handelskammer im Kooh-Noor-Saal des Parsian Evin Hotels statt. Während der Versammlung genehmigten die Mitglieder alle vorgelegten Berichte und wählten den Rechnungsprüfer, den Inspektor und die offizielle Zeitung für die kommende Amtszeit.
Die ordentliche Mitgliederversammlung 2024 der Deutsch-Iranischen Industrie- und Handelskammer wurde von Shahin Asghari, dem Präsidenten der Deutsch-Iranischen Industrie- und Handelskammer und Vorsitzenden der Versammlung, eröffnet. Nach der Begrüßung der Anwesenden und der Verlesung der Tagesordnung erstattete er seinen Bericht. Danach folgten die Berichte des Geschäftsführers und des Schatzmeisters der Kammer. Darüber hinaus stellten Atta Tanha, der Hauptinspektor der Deutsch-Iranischen Industrie- und Handelskammer, und der Wirtschaftsprüfer der Kammer, Abbas Vafadar, vom Azmoon Pardaz Auditing Institute, den Mitgliedern ihre Berichte vor. Alle Berichte wurden von den anwesenden Mitgliedern der Versammlung angenommen.
Anschließend führten die Mitglieder die Wahl des Inspektors, des Wirtschaftsprüfers und der offiziellen Zeitung für die neue Amtszeit der Deutsch-Iranischen Industrie- und Handelskammer mit folgendem Ergebnis durch:
Ata Ebrahimi Tanha, Inspektor
Ashkan Naghdi, Ersatzinspektor
Azmoon Pardaz Auditing Institute, Rechnungsprüfer
und die Tageszeitung Donya-e-Eghtesad für offizielle Verlautbarungen der Kammer.
Die Versammlung befasste sich auch mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und seiner Forderung, auf die Verwendung des Logos der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) zu verzichten. Es wurde beschlossen, dass die deutsch-iranische Kammer ein neues Logo entwerfen und verwenden soll.
Ein weiteres Thema waren die Beschwerden der Mitglieder bezüglich der Vorstandswahl 2023. Nach einer Diskussion wurde beschlossen, dass vier der derzeitigen Vorstandsmitglieder gemäß Satzung der Kammer ersetzt werden sollen. Der Vorstand wurde beauftragt, zu einem geeigneten Zeitpunkt eine vorgezogene Vorstandswahl gemäß Kammersatzung und Wahlordnung durchzuführen.