
Der Handel zwischen dem Iran und Deutschland erreicht von Januar bis April 2025 einen Wert von 430 Millionen Euro
30.06.2025
Die iranische Zollverwaltung hat eine Zollbefreiung für die Einfuhr modernster Maschinen angekündigt, sofern diese veraltete Anlagen ersetzen.
Laut der Wirtschaftsredaktion der IRNA hat der Generaldirektor für Importe der iranischen Zollverwaltung eine Richtlinie an alle Zollämter herausgegeben. Demnach ist die Einfuhr moderner Maschinen zollfrei, wenn diese zum Ersatz verschlissener Maschinen verwendet werden.
Diese Anweisung basiert auf Artikel 48 Absatz D Klausel 2 des siebten Fünfjahresentwicklungsplans. Dieser besagt: „Die Einfuhr moderner Maschinen zum Ersatz veralteter Anlagen ist zulässig, sofern die Maschinen nicht im Inland hergestellt werden oder die inländische Produktionskapazität nicht ausreicht. Dies muss vom Lenkungsausschuss für wissensbasierte Technologien gemäß dem Gesetz zur Steigerung der Produktion wissensbasierter Unternehmen bestätigt werden.“
Dementsprechend müssen, wie das Amt für Export- und Importvorschriften des Ministeriums für Industrie, Bergbau und Handel (MIMT) dem iranischen Zoll mitteilte, die Zollbefreiungen für Unternehmen, die über Genehmigungen für Renovierungen und Modernisierungen verfügen, ebenfalls vom Lenkungsausschuss für wissensbasierte Technologien unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten für Wissenschaft, Technologie und wissensbasierte Wirtschaft geprüft und genehmigt werden.