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Zu den Pflichten beim Export und Import mit Deutschland gehört die Kenntnis der Regeln und Vorschriften. In diesem Bereich können Sie auch die betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen der Handelskammer Iran und Deutschland in Anspruch nehmen.
In diesem Service werden die deutschen Zollgesetze und die notwendigen Genehmigungen (z. B. BAFA) für die Ein- oder Ausfuhr der von Ihnen in Betracht gezogenen Produkte und Waren geprüft, zusammengefasst und auf Basis des HS-Codes ins Persische übersetzt und Ihnen zur Verfügung gestellt. Durch Bekanntgabe der Zolltarifnummer des von Ihnen in Betracht gezogenen Produkts an die Handelsberater der Kammer erhalten Sie den Zolltarif und die Steuer, die Sie für die Einfuhr in den Iran oder nach Deutschland zahlen müssen.
Wenn Sie außerdem mit Logistik- und internationalen Transportunternehmen kommunizieren müssen, stellt Ihnen die Iran- und Deutschland-Kammer eine Liste aktiver und zuverlässiger Unternehmen in diesem Bereich zur Verfügung, die zu ihren Mitgliedern gehören.